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Infos für den Hausarzt-Besuch

Organtransplantierte Patienten benötigen eine lebenslange Therapie mit Immunsuppressiva. Diese kostenintensive Medikation wird von der Ärzteschaft z. T. kritisch betrachtet, da häufig die Meinung vorherrscht, dass dadurch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen vorgegebenen Richtgrößen für Medikamentenausgaben deutlich überschritten werden.

 

Hier hat die Kassenärztliche Vereinigung Nord (KVNO) und die KVWL (kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe) eine ausgleichende Regelung gefunden!

Die Praxisbesonderheiten

Die Praxisbesonderheiten können niedergelassene Ärzte der KV gegenüber geltend machen, wenn sie ihre Honorarforderungen/Abrechnungen einreichen. Es gibt Richtgrößen für Kosten, die Ärzte nicht überschreiten sollten. Überschreiten dennoch die Ärzte durch ihr Verordnungsverhalten die vorgegeben Richtgrößen, könnte die KV die Ärzte in Regress nehmen. Ein solches Regressverfahren lässt sich abwenden, wenn die Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden. In der zurückliegenden Zeit wurde von der KV überwiegend Regressfreiheit gewährt.

 

Die Vereinbarung von Praxisbesonderheiten stellt sicher, dass die Ärzte für die Verordnung teurer Medikamente nicht mit Ihrem Honorar haften müssen.

 

Die Prüfvereinbarung sieht zudem vor, dass die Besonderheiten und der finanzielle Mehrbedarf bei besonders teuren Therapien automatisch aus den Richtgrößen gefiltert werden.

 

Das Prüfverfahren nach Richtgrößen verläuft nach 3 Schritten. Für die Organtransplantierten gilt Schritt 1, d.h. sehr teure Arzneimittel werden von der KVNO und der KVWL weiterhin hundertprozentig als Praxisbesonderheiten gewertet. Wurde entsprechend rezeptiert, so wird im Rahmen einer Vorabprüfung jedes einzelne dieser Rezepte mit den Kosten in voller Höhe als Praxisbesonderheit betrachtet. Diese Arzneiverordnungen belasten de facto nicht die Arzneimittelausgaben einer Praxis!

 

Die Praxisbesonderheiten werden nach § 5 Absatz 3 und 4 der Richtgrößenvereinigung 2008 gemeldet. Die betreffende Symbolnummer kann dabei an jedem Tag des Quartals an der Stelle des Behandlungsausweises eingetragen werden.

 

Für die Organtransplantierten gilt Symbolnummer 90 912. Bezeichnung: Immunsuppressive Behandlung nach Organtransplantation.

 

Sollte Ärzten, bei denen Sie in Behandlung sind, diese Praxisbesonderheiten bisher nicht bekannt sein, so bitten Sie darum, sich mit der zuständigen KV in Verbindung zu setzen.

 

Für Rückfragen bitten wir um Kontaktaufnahme.

Kontakt

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Selbsthilfe Organtransplantierter NRW e.V.
Norbert Longerich
Mittelstraße 3
41569 Rommerskirchen

Tel.: 0 21 83 | 81 870
Fax: 0 32 22 | 51 50 558
Mobil: 0151 | 70 10 54 91

Ihre Ansprechpartner sind:
Norbert Longerich
Günter Breitenberger

Tel.: 0 21 83 | 81 870
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